Im Winter ist besondere Vorsicht geboten. Zum einen verlangen Ortssatzungen das Freihalten von Gehwegen zu bestimmten Tagezeiten. Zum anderen erwarten Ihre Mieter den freien Zugang zu ihren Wohnungen, Parkplätzen und Mülltonnen.
Räumen und Streuen der Gehwege nach örtlichen Vorschriften
Räumen und Streuen der Verkehrs- und Parkflächen nach Absprache mit dem Vermieter
Entfernen von Schnee und Eis von Vordächern, Müllhäuschen etc. nach Absprache